Motion Mia Jenni, SP, Obersiggenthal (Sprecherin), Edith Saner, Mitte, Birmenstorf, Karin Koch Wick, Mitte, Bremgarten, Manuela Ernst, GLP, Wettingen, Ruth Müri, Grüne, Baden, Désirée Stutz, SVP, Möhlin, Therese Dietiker, EVP, Aarau, vom 23. September 2025 betreffend Departementswechsel des Frauenhaus Aargau-Solothurn vom Departement Bildung, Kultur und Sport zum Departement Gesundheit und Soziales

Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Zuständigkeit für das Frauenhaus Aargau-Solothurn innerhalb
der Verwaltung vom Departement Bildung, Kultur und Sport ins Departement Gesundheit und Soziales zu verschieben.
Begründung:
Seit seiner Gründung 1983 beherbergt das Frauenhaus Aargau-Solothurn Opfer häuslicher Gewalt,
Frauen und Kinder und bietet ihnen Schutz und Hilfe. Seit 1999 unterhält der Kanton Aargau einen
Leistungsvertrag mit der Stiftung Frauenhaus AG-SO, welches laut Leistungsvereinbarung 15
Schutzplätze zur Verfügung stellt. Seit Beginn des Leistungsvertrags ist das Schutzhaus beim Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) angegliedert und bei der Abteilung Sonderschulung,
Heime und Werkstätten (SHW) untergebracht. Dies ist historisch so gewachsen, auch weil das Frauenhaus Aargau-Solothurn dem Betreuungsgesetz untersteht.
Im Vergleich zu anderen Kantonen und im Abgleich mit der betreffenden Gesetzgebung fällt allerdings auf, dass sich das Frauenhaus Aargau-Solothurn fachfremd bei dieser Abteilung und im Betreuungsgesetz befindet. Während bei der Abteilung SHW Institutionen untergebracht sind, die sich
zumeist mit der langfristigen Unterbringung und Betreuung von spezifischen Menschengruppen beschäftigen, bietet das Frauenhaus Aargau-Solothurn nur kurzfristig Schutzplätze und Hilfe an und
sorgt dafür, dass die Schutzsuchenden wieder in einen Alltag zurückfinden können. Ausserdem ist
im Erwachsenenbereich das Zugangskriterium zu Leistungen, die nach Betreuungsgesetz finanziert
werden, zumeist das Vorliegen einer Invalidität. Dies ist nicht der Fall bei einem Aufenthalt im Frauenhaus. Des Weiteren wird das Frauenhaus Aargau-Solothurn momentan nach SODK Ost-Richtlinien geprüft, welche auf Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind,
obwohl es klare Qualitätsrichtlinien gibt für Frauenhäuser.
Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beschäftigt sich vertieft mit der
Finanzierung und Stabilisierung der Frauenhäuser und kümmert sich um Fragen der Koordination
und der Anschlusslösungen. Auch der Leistungskatalog für Frauenhäuser wurde von der SODK erstellt und viele Kantone richten ihre Leistungsvereinbarungen danach aus. Im Kanton Aargau sind
diese Fragen beim Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) untergebracht. Zusätzlich befindet sich die Opferhilfe beim DGS, welche durch ihren Auftrag über einen gesamtheitlichen Überblick
in die Situation der gewaltbetroffenen Frauen verfügt. Dies betrifft insbesondere auch Situationen, wo
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kein Aufenthalt im Frauenhaus erforderlich ist. Mit der Überführung des Frauenhauses zum DGS entstünde ein einheitliches Bild über die Angebote und Lösungswege für gewaltbetroffene Frauen, was
eine gesamtheitliche Angebotsplanung erleichtern würde.
Der Wechsel bietet den Vorteil der kurzen Wege zwischen der Opferhilfe und dem Frauenhaus Aargau-Solothurn, da beide beim DGS angesiedelt wären und damit ein umfassenderer Überblick über
Schutzsuchende, Entwicklungen und damit auch notwendige Ressourcen möglich wären. Die Konzentration von Know-How in einem Departement sorgt wohl auch für einen schlankeren Verwaltungsapparat.
Die Finanzierungsmechanismen sollen entlang dieses Wechsels gleichbleiben, da heute ein vielschichtiges Zusammenspiel zwischen Kanton und Gemeinden in Kraft ist, welches einen Aufenthalt
für Schutzsuchende garantiert.

Den Vorstoss finden Sie hier.

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