Prämienverbilligungen: Teilerfolg dank der SP

Dank dem politischen Druck der SP sollen neu zusätzliche Personen von der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämien profitieren können. Die Korrekturen der Regierung gehen aber noch zu wenig weit.

Mit dem heute präsentierten neuen Dekret zur Prämienverbilligung schlägt der Regierungsrat für 2019 und 2020 eine Erhöhung der Einkommensgrenze für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für Familien und Alleinerziehende vor. Der Kantonsbeitrag für 2020 erhöht sich gegenüber dem Budget um rund 4 Millionen Franken, für das Jahr 2019 wird ein Nachtragskredit von rund 10 Millionen Franken beantragt.

Ausbildung an Kompetenzen anpassen

Die SP Kanton Aargau nimmt erfreut zu Kenntnis, dass der politische Druck dazu geführt hat, dass der Kanton Aargau gegenüber dem zurückgezogenen ursprünglichen Dekret in der neuen Vorlage höhere Prämienverbilligungen vorsieht: So profitieren im laufenden Jahr rund 3‘300 und im nächsten Jahr rund 2‘900 Personen mehr von der IPV.

Seit Jahren kritisierte die SP immer wieder die Praxis der Kantone, die Einkommensgrenzen der IPV laufend zu senken. Im Januar verpflichtete ein Bundesgerichtsentscheid den Kanton Luzern, die die Ansätze der IPV so anzupassen, dass explizit neben den unteren auch mittlere Einkommen von der Verbilligung profitieren. Die SP wies darauf hin, dass gemäss dem Bundesgerichtsurteil etliche Kantone – darunter auch der Aargau keine oder ungenügende Verbilligungen ausrichten. Dazu Gabriela Suter, Präsidentin SP Aargau: «Die Prämienverbilligungen sollen Menschen mit unteren und mittleren Einkommen gezielt entlasten. Mit den laufenden Senkungen in den Kantonen wird dieses Ziel unterwandert. Dagegen wehrt sich die SP – mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt.»

Keine umfassende Korrektur

Der Regierungsrat führt in seiner Botschaft aus, dass die IPV insbesondere für Alleinerziehende bereits im Jahr 2017 nicht der Forderung des Bundesgerichts entsprach. Trotzdem sieht der Kanton Aargau von einer rückwirkenden Anpassung der IPV ab – entgegen der Forderung der SP. Dieter Egli, Präsident der SP-Grossratsfraktion: «Wir sind enttäuscht, dass der Regierungsrat nur gerade die dringendsten Anpassungen vornimmt und von einer umfassenden Korrektur der IPV-Praxis offenbar absieht. Damit nimmt er Ungerechtigkeiten in den vergangenen Jahren einfach so hin.»

Die SP erwartet nach wie vor eine regierungsrätliche Antwort auf zwei Vorstösse, die sie in dieser Sache eingereicht hat. Insbesondere möchte sie wissen, wie viele Personen auch in den Jahren 2017 und 2018 hätten profitieren können und ob neben Familien und Alleinerziehende nicht auch weitere Personengruppen, insbesondere Rentnerinnen und Rentner sowie junge Erwachsene Anspruch auf höhere IPV hätten.

Die SP setzt sich weiterhin für eine wirkungsvolle und faire IPV ein. Sie verfolgt die weiteren Schritte von Regierung und Parlament kritisch, und prüft je nach Entwicklung weitere politische Vorstösse oder juristische Schritte.

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