Rotes Protokoll vom 19. November 2019

Die Budgetdebatte 2020 hat begonnen, doch vorher noch die Diskussion zu Änderungen am Steuergesetz. Der Bericht aus dem Grossen Rat von Florian Vock.

Änderungen im Steuergesetz

Es gibt wohl wenige Gesetze, die so häufig geändert werden wie das Aargauer Steuergesetz. In den letzten Jahren führte das regelmässig zu sinkenden Steuereinnahmen. Die allgemeine Bevölkerung profitierte davon nicht, im Gegenteil. Sinkende Steuereinnahmen führten zu Abbau bei Gesundheit, Bildung oder öffentlichem Verkehr. Mehr Geld im Portemonnaie blieb hingegen nur den Reichen und sehr Reichen.

Nach dieser Revision gibt es für die SP-Fraktion eine gute und eine schlechte Nachricht. Zuerst die gute: Der Aargau führt als letzter Kanton ein gesetzliches Grundpfandrecht einführt. Demnach zahlt der Käufer 97 Prozent der Kaufsumme an den Verkäufer und 3 Prozent quasi als Depot an die Steuerbehörde. So könne der Verkäufer sicher sein, dass er nicht plötzlich zahlen muss, falls der Käufer die Steuer nicht bezahlt. Der Widerstand von FDP und SVP dagegen blieb der SP-Fraktion bis zuletzt völlig unverständlich.

Reingeschmuggelt in die Revision wurde der Auftrag an die Regierung, den Steuerabzug für Krankenkassenprämien massiv zu erhöhen. Die nächste Steuergesetz-Debatte folgt also schon im kommenden Jahr.

Die SP-Fraktion hat sich dagegen aus zwei Gründen erfolglos gewehrt: Die Mindereinnahmen seitens Kanton und Gemeinden würden gigantisch. Aber schlimmer: “Die höheren Abzüge entlasten nur die Gutverdienenden”, so Arsène Perroud (Wohlen). Eine Erhöhung von Steuerabzügen hilft nur jenen, die überhaupt oder viel Steuern bezahlen. Menschen mit tiefen Einkommen, aber auch Familien profitieren von etwas anderen: Der Erhöhung der Prämienverbilligung. SP-Grossrat: “Wenn man eine wirkliche Entlastung der Prämienzahlenden wollen würde, hätte man der Erhöhung der Prämienverbilligungen zustimmen müssen. Dies wäre das effektive und zielgerichtete Instrument gewesen.”

Budget 2020: Eröffnung der Debatte

Im Vergleich zu vergangenen Jahren kommt es zu keiner Antragsschlacht bei den bürgerlichen Parteien, wo sie sich mit Abbau überbieten. Grosse Entwicklungen für die Zukunft fehlen aber ebenso, wie die Fraktionssprecherin Viviane Hösli (Zofingen) bemerkt: “Die neoliberale Politik wird fortgeführt, derweil finde der Klimawandel unaufhaltsam und ohne Massnahmen im Aargau statt.” Es sei verantwortungslos, wenn man “der kommenden Generation eine nicht mehr bewohnbare Bruchbude hinterlasse.”

Wenn du das ganze Votum von Viviane Hösli im Namen der SP-Fraktion lesen möchtest, findest du hier ihre Rede als PDF.

Die umstrittenen Beschlüsse des heutigen Tages:

Menschenhandel wird stärker bekämpft: Trotz Widerstand der SVP und Teilen der FDP wird Menschenhandel (besonders im Bereich Sexarbeit) neu mit spezialisierten Staatsanwält*innen und Polizist*innen bekämpft. Florian Vock (Baden) stellt ernüchtert fest: “Ausgerechnet die SVP will nicht gegen kriminelle Clans und internationale Banden vorgehen.”

Weniger Weiterbildung für Friedensrichter*innen: Wegen lächerlichen 10’000 Franken wird die beliebte Weiterbildung für Friedensrichter*innen reduziert. Vergeblich kämpfte Gabi Lauper Richner (Niederlenz) für diese wichtige Weiterbildung, auch “als Zeichen der Wertschätzung”.

E-Voting bleibt bestehen: Auch wenn im Moment das E-Voting einen schweren (technologischen) Stand hat, hat die SP-Fraktion den entsprechenden Entwicklungsschwerpunkt zum E-Voting unterstützt und einen Streichungsantrag der SVP mit der Parlamentsmehrheit abgelehnt.

Kulturgelder: Der Aargau hat nicht nur die relativ kleinste Polizei der ganzen Schweiz, sondern landet auch im Kulturbereich auf den letzten Plätzen. Eine Erhöhung des Kulturbudgets wurde trotzdem abgelehnt von SVP, FDP und Teilen der CVP und GLP.

Kinderbetreuung: Die Finanzen für die familienergänzende Kinderbetreuung werden nicht erhöht.

Neu eingereichte Vorstösse

Heute neu eingereicht wurden folgende Vorstösse mit SP-Beteiligung:

• Hindernisfreie öffentliche Verkehrsanlagen im Busverkehr 19.340

Der Regierungsrat hat drei Monate Zeit, zu sagen, ob er diese Anliegen unterstützt oder nicht. Dann entscheidet das Parlament.

 

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