IP Simona Brizzi, SP, Ennetbaden, (…), vom 22. Juni 2021 betreffend Zusammenführung der Ressourcen der Volksschule und der Sonderschulen für die Kinder und Jugendliche im Volksschulalter, zur Gewährleistung des optimalen Einsatzes der finanziellen Mittel von Kanton und Gemeinden und zur Stärkung der Schule Aargau

Text und Begründung:

Bessere Steuerung auf Seiten des Kantons, mehr Gestaltungsraum und höhere Wirksamkeit auf Seiten der Schulen – das verspricht man sich von pauschalierten Ressourcensystemen. Unser Kanton setzt dies im Rahmen der Neuen Ressourcierung Volksschule (NRVS) um.

Die pauschale Ressourcierung scheint in der Bildung ein Trend zu sein. Schulen sollen ihre Ressourcen nicht mehr für einzelne Angebotskategorien und auf individuellen Antrag erhalten, sondern als pauschale Kontingente. Damit müssen sie ihr Bildungsangebot – oder Teile davon – autonom organisieren. Diese Grundidee wird je nach Bildungsregion und -system unterschiedlich realisiert. Die Stadt Schaffhausen zum Beispiel macht seit 2019 Erfahrungen mit einer pauschalierten Versorgung im DaZ-Bereich. In der Stadt Winterthur erhalten die Schulen die Ressourcen für die Integrierte Sonderschulung (ISR) pauschal, um die Kosten besser steuern zu können. Im Kanton Thurgau hingegen werden die Ressourcen für ISR immer noch vom Kanton gesprochen und kindgebunden verteilt.[1]

Das auf Pauschalen basierende Finanzierungssystem (z.B. NRVS, die Ressourcierung erfolgt über eine Schülerinnen- und Schülerpauschale) unterscheidet sich vom Input-gesteuerten Modell (z.B. Kt. TG) dadurch, dass die Ressourcen den Schulen direkt zugesprochen werden. Diese Form der Finanzierung gibt den Schulen mehr Flexibilität, kann aber zu Trägheit im System führen: Die Schule erhält die Ressourcen so oder so, unabhängig davon was genau damit gemacht wird. Auch ist es schwierig festzustellen, wie die Gelder bei den Kindern mit spezifischen Bedürfnissen eingesetzt und ob sie ausreichend unterstützt werden.[2]

Die Input-basierte Form ist oft zu finden in Systemen, in denen ein hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern in segregierten Formen unterrichtet werden. Diese Finanzierungsformen garantieren, dass die Schülerinnen und Schüler diejenigen Ressourcen erhalten, die ihrem ausgewiesenen Bedarf entsprechen. Durch die Kategorisierung «Beeinträchtigung oder Behinderung» werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen jedoch stigmatisiert. Der Input-basierten Finanzierung wird vorgeworfen, inklusive Modelle zu verhindern und segregative Formen zu stärken. Auch wird befürchtet, dass aufgrund der Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler individuell abgeklärt werden, ein Prozess in die Wege geleitet wird, den als “diagnosis for dollars” bezeichnet wird. Es wird ein spezifischer Bedarf ausgewiesen, um mehr Ressourcen für den Unterricht zu bekommen.

Das neue Ressourcierungsmodell der Aargauer Volksschule bietet einige Chancen aber auch Fehlanreize.

Einerseits werden den Schülerinnen und Schülern über Abklärungen und Diagnosen Ressourcen zugesprochen, was zu höheren Aufwänden in der Schule führt. Andererseits tendiert die Regelschule dazu, Kinder mit einem höheren Unterstützungsbedarf eher in eine Sonderschule zu schicken, weil sie die Schule stärker belasten und keine weiteren Ressourcen zur Verfügung stehen. Zwar wurden die Ressourcen für sonderpädagogische Angebote in der Volksschule neu pauschal gesprochen, was grundsätzlich eine entstigmatisierende Wirkung hat. Dennoch haben die Schulen die Möglichkeit, Ressourcen zu gewinnen, wenn sie die zusätzlichen, individuelle gesprochenen Ressourcen der Sonderschulen nutzen.

Dies führt unweigerlich zu einer höheren Sonderschulquote und damit zu höheren Kosten, weil die Ressourcierung über zwei getrennte Systeme und «Kassen» – eine für die Volksschule und eine für die Sonderschulen – abgewickelt wird.

Mit einer Zusammenführung der finanziellen Ressourcen könnte der Schritt von der Einzelfinanzierung zur Pauschalfinanzierung weiter entwickelt werden. 

Durch die gemeinsame Ressourcierung könnte eine Zusammenarbeit zwischen der Volksschule und der Sonderschule gefördert und unterstützt werden. Zudem wäre ein aktiver Wissenstransfer und eine Vernetzung zwischen den Sonderschulen und der Volksschule gegeben. 

Dies führt zu einer Stärkung des gesamten Systems Schule im Aargau und zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit, zu einer Stabilsierung der Sonderschulquote und der Finanzen.

Wir möchten den Regierungsrat bitten, die folgenden Fragen zu beantworten: 

Fragen: 

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den letzten fünf Jahren von der Volksschule in eine Sonderschule geschickt? Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen wurden von der Sonderschule wieder in die Regelklasse (re)integriert?
     
  2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in den letzten fünf Jahren von der Sonderschule in in die Regelklasse integriert?
  3. Wie entwickeln sich die Zahlen bei den Sonderschuleinweisungen im Bildungsraum Nordwestschweiz (BRNW) im Vergleich zum Kanton Aargau?
  4. Welche Vorteile könnten mit einer Zusammenführung der Ressourcen auf pädagogischer, organisatorischer und finanzieller Ebene erreicht werden?
  5. Mit welchen Minder- und Mehraufwänden auf finanzieller, pädagogischer und organisatorischer Ebene müsste gerechnet werden?
  1. Wie teilen sich die Vor- und Nachteile in Bezug auf die Zusammenführung der Ressourcen der Volksschule und der Sonderschule auf den Kanton und die Gemeinde auf?

[1]Vgl. Aellig, S. Gyseler, D. (2019). HfH-Round-Table. Pauschal Ressourcen an Schulen: Risiken und Chancen.

 https://www.hfh.ch/pauschal-ressourcen-an-schulen-risiken-und-chancen (Zugriff am 18.6.2021)

[2] Aussagen von Prof. Dr. Monika Wicki, 2021

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