Interpellation Simona Brizzi, SP, Ennetbaden (Sprecherin), Edith Saner, Mitte, Birmenstorf, Karin Faes, FDP, Schöftland, Kurt Gerhard, SVP, Brittnau, Colette Basler, SP, Zeihen, Markus Lang, GLP, Brugg, Uriel Seibert, EVP, Schöftland, Ruth Müri, Grüne, Baden, vom 22. März 2022 betreffend Bedarfs- und Angebotsplanung im Verantwortungsbereich der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau

Text und Begründung:

Der Kanton Aargau ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet, für Menschen mit einer Behinderung
ein angemessenes Betreuungsangebot und eine ausreichende Sonderschulung zu schaffen (vgl. Art.
62 Abs. 3 und Art. 112b Abs. 2 und Art. 112c Abs. 1 BV). Im Betreuungsgesetz wird festgehalten,
dass für alle Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen differenzierte Angebote zur Verfü-
gung stehen, die dem individuellen, betreuerischen, pflegerischen und schulischen Bedarf dieser
Menschen entsprechen (§ 18 Betreuungsgesetz).

Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) ist verantwortlich für die Planung,
Steuerung, Aufsicht und Finanzierung von bedarfsgerechten Angeboten für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene mit besonderen Betreuungsbedürfnissen.

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund von Behinderung, sozialen oder familiären
Notlagen Betreuungsbedürfnisse haben, stehen in unserem Kanton verschiedene und differenzierte
Angebote zur Verfügung.

Die vorhandenen Angebote decken den aktuellen Bedarf jedoch nicht ab und es fehlen für Kleinkin-
der, Kinder und Jugendliche im Kanton Aargau entsprechende Plätze.

Eltern und Angehörige beklagen sich über sehr lange Wartelisten mit entsprechend monatelangen
Wartefristen aufgrund mangelnder Kapazitäten in den Ambulatorien (insbesondere Psychomotorik,
Logopädie, Autismus aber auch Heilpädagogische Früherziehung1). Schulleitungen, Schulpsycholo-
gische Dienste (SPD) und Eltern suchen in monatelanger Ungewissheit verzweifelt nach geeigneten
freien Plätzen in Sonderschulen, dies insbesondere für Kinder und Jugendliche mit sozialen Beein-
trächtigungen und schweren Spracherwerbsstörungen.

Wir bitten den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche warten derzeit auf den Wartelisten der anerkannten Ambulato-
rien im Vorschul- und Schulbereich auf einen Therapieplatz und wie lange dauern die durch-
schnittlichen Wartezeiten auf ein adäquates Angebot in den Bereichen Psychomotorik, Logopä-
die, Autismus und Heilpädagogische Früherziehung?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche mit einer schweren Beeinträchtigung und einer entsprechenden
verbindlichen Empfehlung eines kantonalen SPD bekamen auf Beginn des Schuljahres
2021/2022 keinen Platz in einer aargauischen anerkannten Sonderschule?

3. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen besuchen aufgrund von Kapazitätsengpässen an den
vom Kanton Aargau anerkannten Sonderschulen inzwischen – z. T. zu finanziellen Lasten der El-
tern und/oder der Wohngemeinden – eine Privatschule oder eine ausserkantonale Sonderschule?

4. Wie weit deckt die aktuelle kantonale Angebotsplanung den tatsächlichen Bedarf im Kanton Aar-
gau ab?

5. Im Dokument der Abteilung SHW mit dem Titel “Angebotsplanung 2022-2026” vom 31.3.2021
werden Stossrichtungen bis 2026 aufgezeigt. Was wird konkret unternommen, um bestehende
Kapazitätsengpässe zu lindern? Welche Angebote werden seit Januar 2022 neu umgesetzt?

6. Der Anteil von Lernenden an Sonderschulen nimmt seit Mitte der 90er Jahre stetig zu. Der Kanton
Aargau weist im schweizerischen Vergleich eine der höchsten Sonderschulquoten aus. Warum ist
die Sonderschulquote im Kanton Aargau so hoch?

Mitunterzeichnet von 35 Ratsmitgliedern

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