Die SP Aargau unterstützt eine nachträgliche demokratische Kontrolle von Notverordnungen – aber nicht auf Kosten der Handlungsfähigkeit in akuten Krisen. Die aktuell von bürgerlichen Parteien vorangetriebene Verschiebung von Kompetenzen weg von der vom Volk gewählten Exekutive hin zu ad-hoc-Kommissionen des Parlaments ist falsch austariert.
Verantwortung übernehmen statt Verschiebebahnhof
Der Regierungsrat übernimmt in der Not die Führung – dafür wurde er gewählt. Vorschläge, die Entscheidungskompetenzen an ad-hoc-Kommissionen zu verlagern, schaffen Unsicherheit und fördern Machtspiele. Die Aargauerinnen und Aargauer haben Anspruch auf einen Staat, der in der Krise schnell schützt und transparent Rechenschaft ablegt. Das Hin- und Herschieben von Kompetenzen hilft niemandem – es schwächt die Krisenresilienz.
Demokratie durch Kontrolle, nicht durch Blockade:
Claudia Rohrer, Grossrätin und Rechtsanwältin: ‚Wir wollen die nachträgliche Genehmigung durch griffige Gesetze stärken. Doch wer Entscheidungswege mit Hürden überlädt, riskiert Schaden für Bevölkerung und Wirtschaft. Für echte Ausnahmen müssen verlässliche Regeln gelten. Sobald die unmittelbare Gefahrenlage bewältigt ist, müssen die im Krisenmodus gefällten Entscheidungen demokratisch abgesichert werden. In Krisen muss der Regierungsrat führen können, Lösungen müssen von der Verwaltung erarbeitet werden. Da sind parlamentarische Sitzungen schlicht nicht zielführend.’ Die obligatorische nachträgliche Genehmigung sämtlicher Sonderverordnungen durch den Grossen Rat mit zeitlich definiertem Verfahren nach Ende der akuten Lage darf die Handlungsfähigkeit des Regierungsrates nicht schwächen.
Kommissionszwang und vorgängige Budgetfreigaben: Nein.
Eine vom Büro des Grossen Rats eingesetzte “Notstandskommission” ist weder direkt legitimiert noch stabil zusammengesetzt. ‚In Notsituationen braucht es klare Verantwortung beim vom Volk gewählten Regierungsrat – nicht ein Machtpuzzle im Hintergrund,‘ so Lucia Engeli, Grossrätin und Kantonalpartei-Co-Präsidentin. ‚Dass eine kleine, nicht direkt gewählte Kommission per Supermehrheit eine Notverordnung sofort ausser Kraft setzen kann, untergräbt die Krisenführung. Das ist ein Einfallstor für parteipolitisches Taktieren mitten im Ernstfall.’ Budgetfreigaben nur mit vorgängiger Parlamentsermächtigung ist in einer Krise nicht umsetzbar. Wer in der Not erst um Erlaubnis bitten muss, verliert wertvolle Zeit. Notwendige Mittel müssen sofort verfügbar sein – mit transparenter, strenger nachträglicher Prüfung.