Sozialhilfe soll nicht mit Pensionskassengeldern zurückbezahlt werden
Verschiedene Aargauer Gemeinden drängen offenbar Sozialhilfebeziehende zum Zeitpunkt der Frühpensionierung dazu, ihre berufliche Vorsorge aufzulösen und mit ihren Pensionskassengeldern die bezogene Sozialhilfe zurückzuzahlen. Die SP Aargau kritisiert diese Zweckentfremdung von